Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesem Bereich tätig zu werden. Dies betrifft Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t im Güterkraftverkehr sowie Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Die „Beschleunigte Grundqualifikation“ ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Führerschein der Klasse D nach dem 10.09.2008 oder ein Führerschein der Klasse C nach dem 10.09.2009 erworben wurde.
Der Nachweis über die Teilnahme am Unterricht erfolgt über eine Bescheinigung der anerkannten Ausbildungsstätte. Mit Vorlage dieser Bescheinigung wird die Teilnehmerin / der Teilnehmer bei der zuständigen IHK zur Prüfung zugelassen.
Über den Kalender gelangen Sie direkt zu den einzelnen Veranstaltungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, über ein Kontaktformular an der Veranstaltung Interesse zu bekunden. Wir melden uns anschließend bei Ihnen zurück.
Juni, 2022
Veranstaltungsart
All
Auslieferungs- und Servicefahrer
Berufskraftfahrer Güterverkehr TQ1
Berufskraftfahrer Personenverkehr TQ3
Beschleunigte Grundqualifizierung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Fahrausweis für Flurförderzeuge / Staplerführerschein
Gefahrgutschulung ADR
Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz