Juli, 2021

Veranstaltungsdetails
gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesem Bereich tätig
Veranstaltungsdetails
gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesem Bereich tätig zu werden. Dies betrifft Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zuverlässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t im Güterkraftverkehr sowie Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Die „Beschleunigte Grundqualifikation“ ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Führerschein der Klasse D nach dem 10.09.2008 oder ein Führerschein der Klasse C nach dem 10.09.2009 erworben wurde.
Der Nachweis über die Teilnahme am Unterricht erfolgt über eine Bescheinigung der anerkannten Ausbildungsstätte. Mit Vorlage dieser Bescheinigung wird die Teilnehmerin / der Teilnehmer bei der zuständigen IHK zur Prüfung zugelassen.
Lehrgangsinhalte:
- Beschleunigte Grundqzalifikation zur Eintragung der Kennzahl 95
Voraussetungen:
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kraftfahrer/innen, die im Besitzt der Führerscheinklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind und für die Eintragung der Kennzahl 95 die beschleunigte Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung benötigen.
Maßnahme-Nr. Lehrgangsdauer:
- 30 Tage / 194 Unterrichtseinheiten
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Zeit
Juli 1 (Donnerstag) - August 17 (Dienstag)