Jede/r Berufskraftfahrer/in muss sich seit 2014 innerhalb von fünf Jahren in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verankert. Diese Regelung ist grundsätzlich verpflichtend bei jeder gewerblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht. Nach jedem Schulungstag erhalten die Teilnehmer/Innen eine Teilnehmerbescheinigung.
Über den Kalender gelangen Sie direkt zu den einzelnen Veranstaltungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, über ein Kontaktformular an der Veranstaltung Interesse zu bekunden. Wir melden uns anschließend bei Ihnen zurück.
August, 2022
Veranstaltungsart
All
Auslieferungs- und Servicefahrer
Berufskraftfahrer Güterverkehr TQ1
Berufskraftfahrer Personenverkehr TQ3
Beschleunigte Grundqualifizierung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Fahrausweis für Flurförderzeuge / Staplerführerschein
Gefahrgutschulung ADR
Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz